Der Kaufvertrag zum Unternehmensverkauf
In Verhandlungen für einen Unternehmensverkauf steht lange Zeit alleine der Kaufpreis im Vordergrund. Haben sich alle Seiten nach langen Gesprächen auf einen Preis einigen können, scheitert im Nachhinein der Verkauf trotzdem in vielen Fällen. Grund hierfür sind gesonderte Wünsche und Vorstellungen beider Seiten, die in den harten Preisverhandlungen untergegangen sind. Ergänzende Garantien, Bürgschaften und Zusicherungen sind deshalb beim Abschluss der Verkaufsgespräche üblich und im Kaufvertrag festzuhalten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Aspekte alle beim Aufsetzen des Kaufvertrages zu bedenken sind.
Die Bedeutung von Garantien und Gewährleistungen
Unabhängig vom Charakter der Verhandlungen und den vereinbarten Beträgen wird der Käufer die Sicherheit des definitiven Erwerbs erhalten wollen. Abhängig vom Charakter des Unternehmens und der vorherigen Unternehmenswertbestimmung bezieht sich dies primär auf die Überlassung der Vermögensobjekte oder den Erhalt der zukünftigen Erträge. Für die Käuferseite bleibt dabei stets ein Restrisiko. Je nach zeitlichem Ablauf des Unternehmensverkaufs können die Vermögensgegenstände an Wert verloren haben, auch die Ertragsaussichten folgen mathematischen Zukunftsprognosen und können unter Umständen ausbleiben.
Obligatorisch ist deshalb die Vereinbarung von Garantien oder Gewährleistungen, unabhängig von anderen Inhalten des Kaufvertrages. Jeder seriöse Käufer wird auf solchen Sicherheiten bestehen und erst seine Unterschrift unter den Vertrag setzen, wenn ihm die Käuferseite entsprechende Garantien oder Gewährleistungen zugesteht. Gerade Laien im Unternehmensverkauf vermuten durch dieses Vorgehen ein unnötiges Misstrauen und werden kurz vor dem Vertragsabschluss skeptisch. Begehen Sie diesen Fehler nicht und lassen Sie sich im Zweifelsfall durch einen kompetenten M&A Berater unterstützen.
Die vielfältigen Aspekte eines Kaufvertrags
Kaufverträge sind bei der Übernahme von Unternehmen oder ihren Vermögensgegenständen immer individuell zu gestalten. Ein festes Rahmenwerk liegt allen Verträgen zugrunde, das beispielsweise online als Formular heruntergeladen werden kann. Zu den wichtigsten Aspekten, die in jedem Kaufvertrag auftauchen sollten, gehören:
- Kaufgegenstand und Kaufpreis
- Gesellschafterliste mit jeweiliger Zustimmung
- Garantien für Verträge, Schutzrechte, Arbeitnehmer, etc.
- Regelungen für den Verkauf von Immobilien
- Regelungen für den Verkauf von Anlagevermögen
Sämtliche Inhalte zuzüglich gesonderter Vereinbarungen sind während der Verkaufsgespräche zu behandeln. Auch wenn für beide Seiten das Thema Kaufpreis den Fokus darstellt, sollte keine Partei bei Ausgabe des unterschriftsreifen Kaufvertrags durch einzelne Punkte überrascht werden. In der Praxis zeigt sich zu oft, dass einzelne Punkte für den Verkäufer selbstverständlich erschienen, für die Käuferseite jedoch nicht. Selbst bei einem zeitnahen Unternehmensverkauf sollte deshalb mit der notwendigen Ruhe und Gewissenhaftigkeit vorgegangen werden. Ist der Vertrag erst einmal von beiden Seiten unterschrieben, ist er für beide Seiten schuldrechtlich bindend und die Garantien und Sicherheiten treten in Kraft.
Mit Beratung den individuell optimierten Kaufvertrag aufsetzen
Das korrekte Aufsetzen des Kaufvertrags ist neben der Wertbestimmung Ihres Unternehmens die zweite große Hürde. Bevor der Verkauf Ihres Unternehmens an solchen Formalitäten scheitert, nutzen Sie den direkten Kontakt zu uns und profitieren Sie von einer fachkundigen Beratung. Gerne setzen wir mit Ihnen gemeinsam den Kaufvertrag auf oder beraten Sie im Vorfeld zu Aspekten, die bei Ihren Kaufverhandlungen einfließen müssen. Durch eine realistische Unternehmensbewertung erhalten Sie die Gewissheit, fundierte Sicherheiten und Garantien zu vergeben. Erleben Sie unsere Beratung in einem persönlichen Erstgespräch und nutzen Sie unsere Erfahrung in einer Vielzahl von Branchen!