Fairness Opinion / Angemessenheitsbeurteilung
Bei Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen ist das potenzielle Risiko von geheimen Absprachen oder unangemessenen Preisen gegeben. Diese und weitere Transaktionen sollten einer unabhängigen Prüfung standhalten, um die finanzielle Angemessenheit der jeweiligen Abwicklung zu bestätigen. Seit 2011 sind hierfür seitens des Instituts für Wirtschaftsprüfer entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen worden, die als standardisierte Grundsätze für eine Fülle von Transaktionen anzuwenden sind. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen M&A Berater bewahrt Sie vor Problemen bei einer späteren Angemessenheitsbeurteilung (Fairness Opinion) und gibt Ihnen für einen anstehenden Unternehmensverkauf die Sicherheit einer adäquaten Abwicklung.
Bei welchen Transaktionen eine Fairness Opinion eingeholt wird
Fairness Opinions werden für eine Reihe von unternehmerischen Transaktionen und Initiativen eingeholt. Sie stellen eine fachliche Stellungnahme dar, im Rahmen derer eine Bewertung der jeweiligen Transaktion erfolgt. Zu den wichtigsten Abläufen, die einer Bewertung unterliegen, gehören:
- Kauf/Verkauf von Unternehmen bzw. Firmenanteilen
- Entscheidungen über größere Finanzierungen und Investitionen
- öffentliche Übernahmeangebote
- Nachverhandlung & Anpassung zuvor ausgehandelter Kaufpreise
- Maßnahmen der Erneuerung und Restrukturierung
In allen Fällen sollte die Fairness Opinion ausreichend beleuchten, dass die beteiligten Parteien anhand der vorliegenden Informationen ihre Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen haben. Vor allem sollte jeglicher Verdacht widerlegt werden, dass eine der beteiligten Seiten bevorteilt wurde, z. B. durch die Vereinbarung eines ungewöhnlich hohen oder niedrigen Transaktionspreises. Dies könnte ein Indiz für einen Betrugsversuch oder eine unverhältnismäßige Bereicherung sein.
Handelt es sich um eine vollwertige Unternehmensbewertung?
Für Laien ist die Feststellung wichtig, dass die Angemessenheitsbeurteilung keine Unternehmensbewertung im klassischen Sinne darstellt. Es wird also nicht beleuchtet, ob ein vereinbarter Verkaufspreis exakt den vorliegenden Gegebenheiten entspricht oder über einen anderen Interessenten ein höherer Kaufpreis erzielbar gewesen wäre.
Vielmehr findet eine Überprüfung aller Abläufe einer Transaktion statt, inklusive der Dokumentation aller zugehörigen Vorgänge. Die Fairness Opinion ist somit auch nicht als Abschlussprüfung zu verstehen, sondern ein wichtiges Instrument zur Absicherung aller vereinbarten Verhandlungsinhalte, vor allem in ihrer finanziellen Natur.
Sinn und Zweck der Nachweispflicht durch Fairness Opinions
Über die letzten Jahrzehnte ist die Überprüfung von Firmenverkäufen, Fusionen und Übernahmen gesellschaftlich und medial in den Fokus gerückt. Bei Aktiengesellschaften, zu denen sich viele große Unternehmen umgewandelt haben, sind eine Fülle von aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Selbst bei Verkäufen von Firmen mit anderen Gesellschaftsformen ist die Dokumentation eines ordnungsgemäßen Ablaufes essenziell. Für die Öffentlichkeit wird dies interessant, sobald Bund, Länder und Gemeinden Steuergelder in die Rettung eines Unternehmens investiert haben.
Die Fainess Opinion wird als wesentliches Instrument für Unternehmen wahrgenommen, sich rechtlich abzusichern. Die Angemessenheitsbeurteilung sollte im Idealfall aufzeigen, dass sämtliche Transaktionen sachlich und finanziell ordnungsgemäß abgelaufen sind. Je nach Transaktion und Gesellschaftsform sind die juristischen und sachlichen Anforderungen und Hürden bekannt, die deshalb explizit durch die Formulierung der Fairness Opinion aufgegriffen werden sollten.
Wie die Erstellung der Fairness Opinion erfolgt
Bei der Angemessenheitsbeurteilung handelt es sich um ein standardisiertes Verfahren, wenn Sie den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer folgen. Diese regeln die Methodik und die genauen Prüfungsinhalte und sollten befolgt werden, damit die Anerkennung durch den Gesetzgeber und anderen Prüfungsinstanzen gewährleistet ist. Absolute Verbindlichkeit gibt es allerdings nicht.
Grundlage jeder Beurteilung ist die Frage der finanziellen Angemessenheit, mit der eine Transaktion durchgeführt wurde. Dies setzt einen Vergleich mit ähnlichen Geschäftsgebaren und den hierbei angewendeten Transaktionspreisen voraus. Diese Abschätzung erfolgt nicht pauschal, sondern sollte individuelle Faktoren wie die aktuelle Marktentwicklung, Besonderheiten der Branche und regionale Bezüge berücksichtigen. Die Fairness Opinion wird grundsätzlich zu einem festen Stichtag erstellt.
Die erstellte Beurteilung ist im Regelfall in drei Teile eingeteilt. Diese umfassen:
- Opinion Letter
- Valuation Memorandum
- Factual Letter
Der Opinion Letter präsentiert alle allgemeinen Informationen zum Unternehmen, der Art der Transaktionen und ähnliche Basisdaten. Das Valuation Memorandum stellt die detaillierte Analyse dar, in der die Bewertungsmethoden mit ihren Ergebnissen ausführlich erklärt und dargestellt werden. Ein typischer Fall ist die umfassende Darstellung, wie die Prognosen zukünftiger Erträge im Rahmen des Ertragswertverfahrens oder DCF-Verfahrens erstellt wurden. Der Factual Letter ist eine optionale Ergänzung, der alle für die Prüfung zur Verfügung gestellten Dokumente seitens des Unternehmens und die hieraus herleitbaren Informationen zusammenfasst.
Absicherung durch die Angemessenheitsbeurteilung
Ob steuerrechtliche Bedenken oder drohende Ansprüche auf Schadensersatz vermeintlich benachteiligter Seiten – es gibt viele Gründe, die für die Erstellung einer Angemessenheitsbeurteilung sprechen. Wichtig ist, dass die Dokumentation der abgewickelten Transaktion objektiv abläuft und von einem erfahrenen und unabhängigen Dritten vorgenommen wird. Durch das Dokument ist Akzeptanz gegenüber vielen Seiten gewährleistet, generell präsentiert sich das Unternehmen transparent und lässt keine Zweifel an einer seriösen Abwicklung seiner Geschäftsabläufe.
Wird ein Unternehmensverkauf geplant oder soll die Unternehmensnachfolge geregelt werden, profitiert auch der potenzielle Investor von der Erstellung des Dokuments. Durch die Beurteilung erfährt er detailliert und schriftlich, welche Verfahren zur Firmenbewertung angewendet wurden und wie aussagekräftig die Zukunftsprognosen damit sind. Dies hinterlässt bereits vor einem Einstieg in ausführliche Verkaufsverhandlungen einen positiven Eindruck und macht deutlich, dass der Verkäufer den abschätzbaren Wert seines Betriebs kennt.
Mit einer M&A Beratung keine Fairness Opinion fürchten
Die Absicherung von Transaktionen durch die Fairness Opinion ist wirtschaftlich etabliert und lässt alle Seiten von einer unabhängigen und fairen Beurteilung profitieren. Wenn Sie Ihre anstehenden Transaktionen seriös und nachhaltig abwickeln möchten, helfen Ihnen unsere M&A Berater gerne hierbei. Nach einer Kontaktaufnahme sprechen wir mit Ihnen persönlich den anstehenden Anlass durch und dokumentieren sämtliche Schritte der zugehörigen Transaktion angemessen. Ob für die Übergabe Ihres Familienbetriebs, das Ausscheiden eines Gesellschafters oder der klassische Firmenverkauf an einen Investor – mit einer unabhängigen Fairness Opinion werden Sie dem Interesse jeder Seite gerecht. Vertrauen Sie auf unsere Experten, um Unternehmensbewertung und -verkauf stressfrei und rechtlich absolut gesichert durchzuführen.