Bewertung freiberuflicher Unternehmen
Wenn es um die Bewertung von Unternehmen und ihren Verkauf geht, wird selten an Berufsgruppen wie Ärzte, Notare oder Rechtsanwälte gedacht. Dabei gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum Freiberufler als Einzelunternehmer oder Teil einer größeren Praxis oder Kanzlei eine Betriebsauflösung anstreben. Für die Bewertung des Unternehmens wird im Regelfall das Ertragsverfahren in einer vereinfachten Version angewendet. Für präzise Ergebnisse kommt es zu Modifikationen, die durch Branchenverbände vorgegeben sind und auf der Erfahrung mit Unternehmensauflösungen der Vergangenheit beruhen. Für realistisch und aussagekräftige Werte ist die Zusammenarbeit mit einem Berater dringend anzuraten.
Die Besonderheiten freiberuflicher Unternehmen
Stärker als bei Unternehmen aus Industrie und Handwerk steht bei freien Berufen der ideelle Wert im Vordergrund. Während keine Produktionsgüter, Maschinen & Co. vorliegen, stellen der Stamm an Patienten, Mandanten oder Kunden die betriebswirtschaftliche Basis dar. Neben dem reinen Substanzwert rückt deshalb der sogenannte „Goodwill“ bei der Bewertung stärker in den Vordergrund.
Auch die Gründe für die Unternehmensbewertung sind bei Freiberuflern häufig anders gelagert als bei Unternehmen der freien Wirtschaft. In vielen Fällen wird eine bewusste Auflösung von Praxis, Kanzlei & Co. angestrebt. So möchte sich der Freiberufler auszahlen lassen und hofft auf eine lukrative Betriebsübergabe, um in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Auch das Ausscheiden aus einer Gemeinschaftspraxis oder -kanzlei setzt eine realistische Wertschätzung für den entsprechenden Firmenteil voraus. Ebenfalls zu nennen ist die Firmenübergabe aus familiären Gründen, beispielsweise wenn eine traditionelle Kanzlei oder Praxis nicht durch die nachfolgende Generation übernommen wird.
Wie die Bewertung freiberuflicher Unternehmen erfolgt
Um das Unternehmen bewerten zu lassen, bleibt der Substanzwert die wichtigste Basis. So verfügt der Freiberufler über eine betriebliche Ausstattung seiner Räumlichkeiten und ähnliches Kapitel. Hinzuaddiert werden die übertragbaren Umsätze und Kosten, im Regelfall als Durchschnittswert aus den letzten drei Geschäftsjahren ermittelt. Im Falle einer Arztpraxis sollte von der Differenz von Umsatz und Kosten das Arztgehalt abgezogen werden, um den effektiven Gewinn zu berechnen. Wird dieser mit einem Branchenfaktor multipliziert, ist der Goodwill ermittelt und kann zum Substanzwert hinzuaddiert werden.
Neben Ärzten kann für alle weiteren Branchen freier Berufe das klassische Ertragsverfahren modifiziert werden. Mit welchen Rechenfaktoren und Besonderheiten zu arbeiten ist, wird beispielsweise durch diese Brancheninstitutionen vorgegeben:
- Bundesärztekammer
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Bundessteuerberaterkammer
Auch wenn es Branchenangehörigen problemlos möglich ist, Anfragen bezüglich dieser Faktoren zu stellen, ist die eigenständige Wertberechnung oft zu komplex. Individuelle Besonderheiten des eigenen Betriebs oder Standortfaktoren werden übersehen, die den tatsächlichen Wert von Kanzlei, Praxis & Co. grob verfälschen können. Die professionelle Unternehmensbewertung durch einen Berater ist der bessere Weg.
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