Übergewinnverfahren
Das Übergewinnverfahren gehört zu den Bewertungsverfahren mit einer geringen praktischen Bedeutung. Dennoch wird es bei der Dokumentation von Firmenbewertungen gerne als zusätzliche Information angegeben, um Substanzwert und prognostizierte Ertragsüberschüsse auf intelligente Weise miteinander zu verbinden. Aus der Bewertungsmethode sind Abwandlungen wie das „Stuttgarter Verfahren“ entstanden, die für die Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer herangezogen werden. Wie sinnvoll die Anwendung des Verfahrens für Ihre individuelle Unternehmensbewertung ist, lässt sich über einen Unternehmensbewertungs-Spezialisten herausfinden.
Die Grundlage des Übergewinnverfahrens im Überblick
Für die Anwendung des Verfahrens wird angenommen, dass über einen längeren Zeitraum hinweg eine gleichmäßige Normalverzinsung eintritt. Für den Zinssatz wird das aktuelle Marktportfolio des Betriebs herangezogen und dessen Renditeniveau ausgewertet. Die sogenannten Übergewinne prognostizieren einen Firmenwert, der nicht im aktuellen Substanzwert des Unternehmens steckt. Konkret berechnet werden die Übergewinne durch den jeweiligen Ertragsüberschuss eines kommenden Geschäftsjahres, reduziert durch die mit dem Substanzwert verbundenen Verzinsungen.
Wie bei anderen etablierten Verfahren findet eine zusätzliche Diskontierung der Übergewinne statt, um finanzielle und branchenbezogene Risiken adäquat mit einzurechnen. Wie bei allen Bewertungsmethoden birgt das Übergewinnverfahren ein wachsendes Risiko, je länger der Prognosezeitraum ist, was nicht im Widerspruch zur Annahme einer vorausgesehenen Normalverzinsung steht.
Anwendung und weitere Besonderheiten
Das Übergewinnverfahren hat über die Jahrzehnte in der Praxis an Bedeutung verloren. Gleiches gilt für das modifizierte „Stuttgarter Verfahren“, an dessen Stelle immer häufiger auf das vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen wird. Gänzlich aus der Bewertungspraxis ist die Methode nicht verschwunden, so wird sie bevorzugt beim Ausscheiden von Gesellschaftern für die Ermittlung von Abfindungen und ähnlichen Anlässen angewendet.
Generell wird zur Firmenbewertung verstärkt auf die separate Ermittlung des Firmenwertes gemäß Substanzwert- bzw. Ertragswertverfahren vertraut. Beide Größen besitzen für potenzielle Investoren bei einem Firmenverkauf oder der Suche nach einer Firmennachfolge große Aussagekraft, ohne Bewertungsmethoden zur Verknüpfung beider Größen anzuwenden. Auch der Grundsatz der Ermittlung oder Prognostizierung von Übergewinnen ist in den Augen vielen Unternehmen oder Investoren nicht mehr zeitgemäß.
Aussagekräftige Firmenbewertungen im Rahmen einer M&A Beratung
Von älteren Bewertungsverfahren bis zu modernen Standards wie der DCF-Methode gibt es zahlreiche Ansätze, den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln. Dies ist ein ebenso komplexes Unterfangen wie anschließende Verkaufsverhandlungen mit Investoren, wegen denen am häufigsten eine fundierte Firmenbewertung gewünscht wird. Nutzen Sie das Fachwissen echter Experten und nehmen Sie Kontakt zu unserer M&A Beratung auf, um die richtigen Bewertungsverfahren für Ihren Betrieb anzuwenden. Fachkundig binden wir Aspekte wie Branche, Marktsituation und individuelle Besonderheiten ein, um Ihnen aussagekräftige und nachvollziehbare Ergebnisse zuzusichern.